Parkordnung für Besucher

Parkordnung für Besucher im «Ticiland»

Herzlich willkommen im «Ticiland», für Groß und Klein beginnen jetzt einige Stunden des Vergnügens im ersten Indoorpark der Schweiz. Dabei wünschen wir Ihnen einige unterhaltsame und interessante Stunden.

Wir bitten Sie, stets mit Rück- und Vorsicht zu handeln. Bitte beachten sie folgende Regeln!

1. Parken

1.1. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Verkehrsregelverordnung.

1.2. Besucher des Ticilands parken ihr Fahrzeug auf den ausgewiesenen Parkplätzen.

1.3. Stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert wird, sieht sich Ticiland gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen zu lassen.

1.4. Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden seitens des Parks nicht überwacht. Eine Parkgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Parkplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben.
Achten Sie deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen halten. Außerdem werden Sie im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

1.5. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte haftet der Park nicht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden.


2. Eintrittsberechtigung

2.1. Das Gelände / die Halle des Park darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte am gekennzeichneten Besuchereingang betreten werden. 

2.2. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Park. Sollte nur kurz der Park verlassen werden, wenden Sie sich bei der Eingangs -/ Ausgangskontrolle an einen unserer Mitarbeiter, der Sie dazu berechtigt, später wieder in den Park zu gelangen.

2.3. Das Verkaufen von Gutscheinen, Eintritts- oder Freikarten des Ticiland – Parks auf dem Parkplatz oder auf dem Parkgelände ist nicht gestattet. Sollten Sie ein Ticket übrig haben oder nicht einlösen wollen, melden Sie sich bitte an der Information am Haupteingang.


3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

3.1. Den Anordnungen der Mitarbeiter des Park ist stets im eigenen Interesse Folge zu leisten.

3.2. Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten.

Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Parkbetriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Parkordnung etc. veranlassen das Ticiland geeignete Maßnahmen wie Parkverweis, Erstattung einer Anzeige oder ähnliches zu ergreifen.

Der Ticiland Park behält sich auch das Recht vor, Besucher, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, aus dem Park ohne Ausgleich zu verweisen.

3.3. Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen motorisierte oder nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller, E-Roller etc. nicht in den Park mitgebracht werden, außer wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar erforderlich sind und dies für andere Gäste ersichtlich ist. Die Genehmigung zur Nutzung dieser Fortbewegungshilfen ist im Voraus einzuholen.

Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Park sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen ist in der gesamten Halle untersagt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.

Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.

Das Betreten der gekennzeichneten Bühnen-, Kulissen-, Backstage- und Versorgungsbereiche ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht überstiegen werden.

3.4. Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich.

Haustiere sind keine willkommenen Gäste und haben keinen Zutritt.

Das Mitnehmen von Getränken, Essen und Drogen ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen ist Baby und Kleinkindnahrungsmittel.

Personen, die unter starken Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss stehen, können aus dem Park verwiesen werden.

Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Auffangbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum des Parks. Jede Entnahme oder Mitnahme vom Gelände ist untersagt.


4. Benutzung der Fahrgeschäfte, Attraktionen und Einrichtungen

Die Fahrgeschäfte, Attraktionen und Einrichtungen im Ticiland stehen den Besuchern im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und Zweckbestimmung zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten der Fahrgeschäfte, Attraktionen und Einrichtungen können hierbei von der Öffnungszeit des Gesamtparks abweichen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr oder sonstigen Ereignissen und einem hierdurch bedingten Ausfall von Fahrgeschäften oder Attraktionen ist eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht möglich.

Technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen oder Einrichtungen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

Die Nutzung einiger Fahrgeschäfte, Attraktionenvoder Einrichtungen erfordert eine gute körperliche Verfassung und erfolgt eigenverantwortlich sowie auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt, die Sicherheitsbestimmungen eingehalten und dem Personal Folge geleistet werden.

Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

Der Park ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen oder Einrichtungen auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit.

Bitte lassen Sie insbesondere beim Ein- und Aussteigen stets die notwendige Sorgfalt walten. Anweisungen der Ticiland Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Missachtung werden Sie von der Benutzung der Fahrgeschäfte ausgeschlossen. Bei Verstoß oder im Wiederholungsfalle können Sie aus dem Park verwiesen werden. Einen Anspruch auf Ersatz haben Sie in diesem Falle nicht.

Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche lose Gegenstände sind vor der Fahrt sicher zu verstauen. Für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt das Ticiland keine Haftung.

Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsordnung z. B. durch das Mitführen loser Gegenstände oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.


5. Aufsichtspflicht

Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Weiterhin tragen sie die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.


6. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

Werbung auf dem Parkgelände und auf den Parkplätzen des Parks oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.


7. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

Der Ticiland Park ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die Geschäftsleitung des Parks.


Besucherkontrollen

Jeder Besucher, der den Parkbereich im Geltungsbereich dieser Parkordnung betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch das Sicherheitspersonal des Parks zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-/ Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Park zu verweigern.

Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Das Sicherheitspersonal ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen wie z.B. Drogen, Waffen, etc. sicherzustellen.

Das Sicherheitspersonal ist auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits im Park aufhalten.


Haftungsausschluss

Das Ticiland haftet nicht für Gegenstände, das Ticiland Personal im Park übergeben oder auf sonstige Weise im Park abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kameras, Kleidungsstücke etc.), die während der Benutzung von Fahrgeschäften, Attraktionen oder Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.


Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Hauptkasse. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.


Hausrecht

Der Park ist berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Parkplatzordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.


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